EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Ende 2020 hat der Bundesrat die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen
eTrends Magazin auf LinkedIn: Bundesrat beschliesst Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen
![Steuerbefreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge – nicht immer bei Altfahrzeugen Möllenhoff Rechtsanwälte Steuerbefreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge – nicht immer bei Altfahrzeugen Möllenhoff Rechtsanwälte](https://www.ra-moellenhoff.de/uploads/pics/mcm_3646_05.jpg)